Veranstaltung zum hessischen Versammlungs“freiheits“gesetz mit Prof. Clemens Arzt

Am Montag den 20. März 2023 fand eine Veranstaltung des akj Frankfurt und des AstA der Goethe Universität mit Professor Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zum geplanten sogenannten hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz statt.

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=6lxPeju6RwQ

Schon am Tag nach dieser Veranstaltung, am Dienstag den 21.03.2023, wurde das Gesetz vom hessischen Landtag beschlossen.

Veranstaltung: Arbeitsrecht für studentische Hilfskräfte

Am Mittwoch den 14.12.2022 findet ab 16 Uhr im Raum SH 5.104 ein Workshop zum Thema „Arbeitsrecht für studentische Hilfskräfte“ statt, zu dem wir Euch herzlich einladen!

Text: Workshop, Arbeitsrecht für studentische Hilfskräfte, mit Lea Welsch (Rechtsanwältin fr Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsrecht) und Pascal Annerfelt (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der GU; Logos von akj Frankfurt, GEW, AstA Frankfurt

Die Referent*innen sind Lea Welsch, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsrecht und Pascal Annerfelt, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der Goethe Universität.

Der AStA der Goethe Universität, die GEW Hessen (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen) und der akj Frankfurt freuen sich auf die Veranstaltung!

Veranstaltung mit Ronen Steinke im Rahmen der Veranstaltungsreihe: RECHT STRAFE REPRESSION

Wir freuen uns sehr gemeinsam mit dem AstA Frankfurt Ronen Steinke am Freitag den 18.11.2022 um 19 Uhr in Frankfurt willkommen heißen zu dürfen!

Anfang des Jahres wurde Ronen Steinkes Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich – Die neue Klassenjustiz“ veröffentlicht. Sehr eindrücklich und anschaulich setzt sich Ronen Steinke hierin mit sozialen Ungerechtigkeiten in der deutschen Strafjustiz auseinander.

Inzwischen ist das Buch auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung erschienen. Wer es also bisher aus finanziellen Gründen nicht lesen konnte, dies aber gerne tun würde, findet hier eine Ausgabe zum schmaleren Preis.

Die Veranstaltung findet in Raum Cas 1.811 auf dem IG Farben Campus statt.

Ihr wisst nicht, wo das ist? Der Raum befindet sich in Gebäude Nummer 7 auf dieser Karte der Goethe Uni: https://www.uni-frankfurt.de/86262292/lage-und-anfahrtsplan-campus-westend-stand-oktober-2022.pdf

Justitia mit Schwert und Wage vor fliederfarbenem Hintergrund. Text: Klassenjustiz, Buchvorstellung & Diskussion mit Ronen Steinke; 18.11.2022, 19 Uhr, IG Farben campus, Cas 1.811; Logos von akj Frankfurt und AStA Frankfurt

14.09.2022 ab 19 Uhr: „Wiedergutgemacht? NS-Entschädigungsverfahren nach 1945“

Vom 1. bis zum 17. September 2022 finden die Tage des Exils erstmalig außerhalb Hamburgs, in Kooperation mit dem Deutschen Exilarchiv 1933–1945 der Deutschen Nationalbibliothek, in Frankfurt am Main statt. Hieran beteiligen wir uns mit dem Vortrag „Wiedergutgemacht? NS-Entschädigungsverfahren nach 1945“ am 14. September um 19 Uhr im Festsaal des Studierendenhauses in Bockenheim.
 
Unsere Referentin, Historikerin Dr. Julia Volmer-Naumann, promovierte 2010 zum Thema „Wiedergutmachung“ („Bürokratische Bewältigung. Entschädigung für nationalsozialistische Verfolgte im Regierungsbezirk Münster“) und ist an dem Geschichtsort „Villa ten Hompel“, dem ehemaligen Sitz der Ordnungspolizei im Nationalsozialismus und Ort des Dezernats für Wiedergutmachung im Nachkriegsdeutschland, tätig.
Sie wird die rechtlichen Grundlagen der Entschädigungsverfahren und ihren historischen Kontext darstellen. Dabei wird Sie besonders auf die Entschädigungsverwaltung, den justiziellen sowie bürokratischen Umgang mit Entschädigungsverfahren und die rechtlichen Hürden und Schwierigkeiten eingehen.
Dr. Christoph Rückel wird aufgrund einer terminlichen Kollision leider nicht teilnehmen können. Dr. Volmer-Naumann wird in ihrem Vortrag jedoch ebenfalls auf Einzelfälle hinweisen und so die individuelle Perspektive derer, die Entschädigungsverfahren geführt haben, einbeziehen.
 
 
Wir freuen uns auf einen vielschichtigen Vortrag und die anschließende Diskussion mit Euch!
 
Kommt zahlreich und sagt euren Freund*innen Bescheid.
Um Voranmeldung per Mail an akj-frankfurt@gmx.de wird gebeten

Stellungnahme des BAKJ für den Erhalt und den Ausbau der Bedeutung des Schwerpunktbereichs im Jurastudium

(veröffentlicht auf unserem Blog am 18.August 2020)

Der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ), positioniert sich gegen den Beschluss der Justizminister*innenkonferenz vom 7. November 2019, der vorsieht, künftig auf die Bildung einer Gesamtnote zu verzichten (“Heidelberger Modell”).

Der Beschluss der Justizminister*innenkonferenz sieht vor, den universitären Teil bei der Endnote in der ersten juristischen Prüfung nicht mehr zu berücksichtigen. Derzeit setzt sich die Note im „ersten Staatsexamen“ zu 70 % aus der Note der staatlichen Pflichtfachprüfung und zu 30 % aus der Note der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. Wir, der BAKJ, lehnen dieses sogenannte „Heidelberger Modell“ ab und plädieren im Gegenteil für eine Stärkung des Schwerpunkbereichs unter Beibehaltung der universitären Autonomie.

Dem Beschluss der Justizminister*innenkonferenz liegt die Auffassung zugrunde, dass ohne das Einbeziehen der Noten aus dem Schwerpunktbereich eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Staatsexamensnoten herzustellen sei (a). Zudem wird argumentiert, dass mit dem Heidelberger Modell der psychische Druck im Jurastudium verringert werden könne (b). Ferner scheint der Beschluss vorauszusetzen, dass der universitäre Schwerpunktbereich keinen wesentlichen Teil der juristischen Ausbildung darstelle (c).

(a) Unterschiedliches ist unterschiedlich. Die inhaltlichen Verschiedenheiten in der Lehre, je nach Professor*in, Universität oder Schwerpunktbereich lassen sich nicht auf formeller Ebene aufheben. Formelle Vereinheitlichung kann keine Eindeutigkeit oder „Objektivität“ der Bewertung herstellen. Die Beurteilung individueller Fähigkeiten auf einer Notenskala bleibt stets subjektiv und somit uneindeutig. Bei subjektiven Beurteilungen fließen immer auch gesellschaftliche Diskriminierungsstrukturen in die Notengebungen mit ein. Dies zeigt unter anderem die Studie „Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsprüfungen“ (Towfigh, et al., ZDRW 2018, S. 115 (139)). Abgesehen davon wird durch Noten unsichtbar, dass Bildungsungerechtigkeit und Chancenungleichheit maßgeblich bestimmen, wer überhaupt und wer „erfolgreich“ Jura studiert. Außerdem wäre mit einer formellen Vereinheitlichung über Qualität noch nichts gesagt. Anzuzweifeln ist viel mehr der fast schon religiöse Glaube der Jurist*innen an ihr Notensystem und dessen Aussagekraft. Wir plädieren gegen scheinbare Vergleichbarkeit durch Vereinheitlichung und für Differenziertheit – wie sie bei allen wissenschaftlichen Studiengängen üblich ist.

(b) Im Jurastudium ist der psychische Druck durchgehend sehr hoch. Das fadenscheinige Argument, das Heidelberger Modell verringere den Druck im Jurastudium, verdreht die Tatsache, dass der Schwerpunktbereich eigentlich zu einer Entlastung der staatlichen Pflichtfachprüfung führt. Ohne Bildung einer Gesamtnote würde der psychische Druck insgesamt erhöht, da die Endnote nur noch aus der staatlichen Pflichtfachprüfung bestehen würde.

(c) Verschiedene Prüfungsformen gewähren ein unterschiedliches Maß an wissenschaftlicher Freiheit. Während in den staatlichen Pflichtfachklausuren insbesondere auswendig gelerntes Wissen reproduziert werden muss, ermöglicht der Schwerpunktbereich eine tiefgreifende Reflexion inhaltlicher Fragen. Schwerpunktprüfungen liegen daher eine andere Art und Idee von Wissenserwerb und -transfer zugrunde. Es wird – im Gegensatz zu den Pflichtfachklausuren – Raum und Zeit für Wissenschaftlichkeit gegeben.

Durch den Verzicht des Einflusses der Schwerpunktprüfungen auf die Gesamtnote werden kritischer Reflexion und der Fähigkeit zu wissenschaftlicher Recherche die Wertigkeit abgesprochen, sich auch in der Abschlussnote widerzuspiegeln. Der Schwerpunkt ist die einzige Möglichkeit, sich im Studium entsprechend eigener Interessen zu spezialisieren und Wissen zu vertiefen. Juristische Fragestellungen können zudem in den Kontext interdisziplinärer Perspektiven gestellt werden. Mit der Verbannung der Schwerpunktprüfungen aus der Endnote wird dieser Teil des Studiums massiv an Bedeutung verlieren.

Wir fordern daher, dass die bisherige Regelung zur Bildung einer Gesamtnote beibehalten wird. Der Fiktion von Einheitsjurist*innen mit objektiv vergleichbaren Abschlüssen, die vermitteltes Wissen nur reproduzieren, halten wir die Autonomie und die Wissenschaftlichkeit des universitären Schwerpunktes entgegen. Zur Stärkung der Autonomie plädieren wir für den Ausbau des Anteils der Schwerpunktbereichsnote auf 50 %.

Mitunterzeichner*innen:
• Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V.
• Deutscher Juristinnenbund e.V.
• Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
• Frankfurter AnwaltsVerein e.V.
• Kanzlei geRechtsanwältinnen – Boll & Kolovos
• AStA der Goethe-Universität Frankfurt
• AStA der Georg-August-Universität Göttingen
• Prof. Dr. Andreas Fisahn
• Prof. Dr. David von Mayenburg
• Til Martin Bußmann-Welsch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
• Janwillem van de Loo, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
• Joachim Schaller, Rechtsanwalt

Umzug des akj-Blogs

Da blogsport leider bereits vor einiger Zeit angekündigt hat in Zukunft keine Seiten mehr zu hosten, mussten wir uns dafür entscheiden einen neuen Blog bei einem anderen Anbieter zu beginnen. 

Einiges ist daher etwas anders als zuvor: Viele ältere Inhalte wird man – mindestens vorerst – über diese Seite nicht mehr abrufen können. Verloren sind sie nicht, aber ob wir Posts von vor 2010 auf dieser neuen Seite wieder hochladen werden wissen wir noch nicht.