
Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) versteckt es nicht – das Ziel ihrer Politik ist, führenden Köpfen der Partei zufolge, die Erosion demokratischer Normen. Ihre Nähe zu rechtsextremen Diskursen, die gezielte Herabwürdigung gesellschaftlicher Minderheiten sowie die Relativierung historischer Verantwortung werfen dringliche Fragen auf. Zunehmend steht öffentlich zur Debatte, ob ein rechtlich fundiertes Parteiverbotsverfahren nicht notwendig sein könnte, um die Demokratie vor struktureller Unterwanderung durch diese Partei zu schützen.
Jedoch erfordert ein solches Verbot eine detaillierte juristische und gesellschaftliche Auseinandersetzung. Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot vorsieht, sind bewusst hoch angesetzt und dienen dem Schutz des politischen Pluralismus. Darüber hinaus stellt sich die grundlegende Frage, ob ein Verbotsverfahren tatsächlich die erwünschten Effekte hätte, oder ob es vielmehr zur weiteren Radikalisierung und Fragmentierung der politischen Landschaft führen könnte.
Die vom Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Frankfurt am Main organisierte Veranstaltung wird Gelegenheit bieten, diese vielschichtige Problematik mit ausgewiesenen Experten zu beleuchten. Prof. Dr. Mathias Hong und Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen eines Parteiverbots skizzieren, die politischen sowie gesellschaftlichen Folgen eines solchen Verfahrens kritisch beleuchten und anschließend mit dem Publikum in Diskussion treten. Ziel ist es, eine fundierte, differenzierte Perspektive auf die Möglichkeiten und Grenzen eines AfD-Verbots zu gewinnen.